Sie kontaktieren mich und wir vereinbaren einen Termin zum Vorgespräch
Wir lernen uns kennen und prüfen, ob das Angebot für Sie passt. Ich führe eine psychologische Diagnostik durch und erläutere Inhalte und Rahmenbedingungen
Start der Online-Gruppentherapie über ein datenschutzkonformes Tool
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen von Bund und Ländern seit 1. Juli 2024.
Private Krankenversicherung und Beihilfen
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in der Regel nach Beantragung von den Privaten Krankenversicherungen und Beihilfen übernommen, sofern eine psychische Erkrankung vorliegt und eine ambulante Behandlung angezeigt ist. Die von mir gestellten Rechnungen können Sie zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt, und welche Antragsformulare ggf. eingereicht werden müssen. Ich unterstütze sie bei der Beantragung der Gruppenpsychotherapie.
Selbstzahlerinnen
In dem Fall, dass Sie die Behandlung selbst zahlen möchten, kann ohne weitere Formalitäten mit der Psychotherapie begonnen werden. Psychotherapiekosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Das Honorar für die Selbstzahlerleistungen orientiert sich ebenso an der GOP.
100 Minuten Gruppenpsychotherapie belaufen sich auf 134 €
Vor Start der Gruppe findet eine Sitzung im Einzelsetting statt, um zu prüfen, ob die Gruppenpsychotherapie für Sie geeignet ist. Das Honorar beträgt 180 € für eine 50 minütige einzelpsychotherapeutische Sitzung (weitere Kosten, z.B. für Diagnostik und biografische Anamnese, sind in diesem Betrag bereits inkludiert).
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Gruppentherapie in der Regel nicht. Sie können jedoch nachfragen, ob in Ihrem Fall eine Kostenübernahme über das so genannte Kostenerstattungsverfahren möglich ist, wenn Ihre Krankenversicherung Ihnen in zumutbarer Zeit keine vergleichbare Behandlung anbieten kann.